"Falls du glaubst, dass du zu klein bist, um etwas zu bewirken, dann versuche mal zu schlafen,
wenn eine Mücke im Raum ist."
Dalai Lama
Das Fach mit Verfassungsrang
Artikel 21 der Landesverfassung Baden-Württemberg lautet:
(1) Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens
zu beteiligen.
(2) In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach.
"Das Fach Gemeinschaftskunde genießt damit als einziges Schulfach in Baden-Württemberg Verfassungsrang und leistet einen
wichtigen Beitrag zur Werteerziehung und normativen Orientierung und schafft auf der Grundlage solider Kenntnisse die Voraussetzungen
für eine aktive Teilnahme am politischen Geschehen."
https://rp.baden_wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Lehrer/Unterricht/Faecher/Seiten/Gemeinschaftskunde.aspx