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Das Fach Gemeinschaftskunde

"Falls du glaubst, dass du zu klein bist, um etwas zu bewirken, dann versuche mal zu schlafen, wenn eine Mücke im Raum ist."
Dalai Lama

Das Fach mit Verfassungsrang

Artikel 21 der Landesverfassung Baden-Württemberg lautet:

(1) Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.
(2) In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach.

"Das Fach Gemeinschaftskunde genießt damit als einziges Schulfach in Baden-Württemberg Verfassungsrang und leistet einen wichtigen Beitrag zur Werteerziehung und normativen Orientierung und schafft auf der Grundlage solider Kenntnisse die Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme am politischen Geschehen."
https://rp.baden_wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Lehrer/Unterricht/Faecher/Seiten/Gemeinschaftskunde.aspx


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